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HOAI 2009 - Text, Kurzkommentar, Interpolationstabellen. Dipl.-Ing. Rainer Eich.
Alles was Sie zur HOAI 2009 brauchen!
 
Art.Nr.:405411

 

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Dipl.-Ing. Rainer Eich
HOAI 2009 – Textausgabe mit Interpolationstabellen.
2009. 375 Seiten mit Honorartafeln, gebunden

Der „Eich“ bietet Ihnen alles, was Sie zur neuen HOAI 2009 brauchen: Originaltext (alle Änderungen sind rot hervorgehoben). Klarer Kurzkommentar mit Praxis-Tipps sowie eine ausführliche Beispielrechnung. Mit Hilfe der erweiterten Honorartafeln können Sie Honorare schnell und einfach ablesen!

Neu: Anwendung der HOAI nur im Inland (wegen EU- Dienstleistungsrichtlinie). Neues Berechnungsmodell und Bonus-Malus-System koppelt Honorare von den Baukosten ab und soll Anreize zum kostengünstigen Bauen schaffen. Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden frei verhandelbar. Die Regelungen bleiben als Orientierungshilfe erhalten. Wegfall verbindlicher Stundensätze ermöglicht mehr Vertragsfreiheit. Alle Tafelwerte steigen um 10%…
 
 
Und das bekommen Sie für nur € 29,-:
HOAI 2009: Komplette Textausgabe PLUS
 
Kurzkommentar der Änderungen:
 
 
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Musterrechnung:
 
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Interpolationstabellen:
 
 
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Hier die Pressemitteilung zur HOAI 2009
 
Tiefensee: "Neue Honorarordnung schafft Klarheit für Architekten und Ingenieure"
29. April 2009, Nr.: 080/2009

Heute hat das Bundeskabinett die 6. Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen
(HOAI 2009) verabschiedet. Anlässlich des Kabinettbeschlusses erklärt Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee:

"Ich unterstütze ausdrücklich die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Die Anpassung war notwendig und überfällig. Die HOAI musste im Interesse sowohl der Bauherren
als auch der Planer praxisorientiert umgestaltet werden. Vor allem mussten Anreize zum
kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung eingebaut werden. Das ist nun gelungen.
Wir haben die HOAI vereinfacht, transparenter und flexibler gestaltet. Außerdem haben wir für
die Architekten und Ingenieure eine pauschale Anhebung der Honorare um zehn Prozent herausgeholt.
Gleichzeitig werden die Endwerte und vollständigen Leistungsbilder beibehalten. Das
ist eine gute Nachricht. Ich bin dafür, dass die HOAI in einem weiteren Schritt inhaltlich weiter
entwickelt wird. Aus den Anhörungen der Länder, der Kammern und Verbände wissen wir, dass
es weitere Punkte für eine Aktualisierung der Leistungsbilder der HOAI gibt. Das müssen wir mit
den Architekten und Ingenieuren besprechen."

Das Bundesbauministerium hat sich für die Verbände und Kammern in den Verhandlungen um die Novellierung
stark gemacht. Der Prüfauftrag des Bundesrates und die Ziele der Koalitionsvereinbarung wurden
damit umgesetzt. Die letzte Novellierung (5. Novelle) der HOAI liegt 14 Jahre zurück.
Wesentliche Änderungen sind:

1. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt.
Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Rechnung getragen.

2. Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den
Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.

3. Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit
der Novellierung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch die forensische
Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften
erhalten und stellen für unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein Orientierungsgeländer
dar.

4. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen
mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren.

5. Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben. Die
Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund
80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro.

6. Der Entwurf enthält außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den
bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).
(Quelle: BMVBS)
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